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Geldanlage mit ETFs

Stand:
Wofür steht die Abkürzung ETFs, wo liegen die Risiken bei der häufig empfohlenen Anlageform, und wie geht man konkret vor, wenn man in ETFs investieren möchte. Finanzexperte Niels Nauhauser erklärt im Gespräch mit Niklaas Haskamp, was Sie wissen sollten, um Ihr ETF-Investment kompetent umzusetzen.
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Indexfonds, auch ETFs genannt, werden häufig als ideale Anlageform empfohlen: kostengünstig und renditestark. Wie Indexfonds funktionieren und worauf Sie achten sollten, wenn Sie ein eigenes Depot für ETFs anlegen, erfahren Sie in dieser Podcast-Folge.   
Finanzexperte Niels Nauhauser informiert im Gespräch mit Niklaas Haskamp über die Grundlagen: Was ist eigentlich ein Index, wie funktioniert ein Indexfonds und welche Indexfonds sind gut für eine Anlage geeignet? Wo liegen die Risiken bei einem ETF-Investment? Dann erklären die beiden Schritt für Schritt, wie man konkret vorgeht.

Hören Sie gleich rein:

Sie wollen mehr hören? Hier finden Sie alle Folgen des Verbraucherfunks: https://www.verbraucherzentrale-bawue.de/podcast


In 5 Schritten zum ETF-Investment:

1. Depot einrichten

Ein Depot können Sie bei jeder Direktbank oder Filialbank eröffnen: Bei Direktbanken meist kostenlos, bei Filialbanken teil deutlich teurer, aber auch ab 20 Euro jährlich.

2. ETF auswählen

Wichtig ist ein ETF zu wählen, der einen Index abbildet, der Aktien aus verschiedenen Ländern und Branchen zusammenfasst: wie z.B. der MSCI World, der MSCI All Countries World (MSCI ACWI) oder der FTSE All-World Index. Der STOXX Europe 600-Index streut auch breit, allerdings begrenzt auf Europa und ist daher nicht die erste Wahl.

3. Sparplan oder Einmalanlage?

Man kann über einen Sparplan in ETFs investieren (z.B. monatlich, meist schon ab 50 Euro) oder einmalig für einen größeren Betrag ETFs kaufen. Es gibt kein richtig oder falsch. Ein Warten auf günstigere Kurse ist nicht erfolgversprechend, da man Kursentwicklungen nicht vorhersagen kann. Wenn Sie jetzt einen einmaligen Betrag übrighaben und anlegen wollen, hat das Warten keinerlei Vorteil.

4. Anpassen oder Laufen lassen?

Wichtig ist, das Investment liegen zu lassen und gelassen zu bleiben, wenn die Börsenkurse mal auf Talfahrt sind. Eher nicht zu oft ins Depot schauen, es hilft ja auch nicht, denn verkaufen wenn die Kurse unten sind, ist auch keine vorteilhafte Anlagestrategie. Post von der Bank sollte man aber auf jeden Fall lesen, denn es ist möglich, dass sich die Anlagepolitik des Fonds ändert. Wichtige Änderungen werden aber immer vorab angekündigt, daher: Post lesen!

5. Auszahlung

Das investierte Geld kann man sich jederzeit in Teilen oder komplett wieder auszahlen lassen. Wenn abzusehen ist, dass das Geld benötigt wird, etwa für eine größere Anschaffung, dann überdenken: sofort verkaufen oder noch etwas warten? Wer das Risiko rausnehmen will, sollte sich das Geld sicherheitshalber auszahlen lassen. Für Rentner, die das Geld monatlich als Extrarente nutzen wollen, kommt auch ein Auszahlplan in Frage. Da werden dann monatlich ETFs verkauft, je nach Auszahlung und Anlagesumme so lange bis das Geld aufgebraucht ist.


Weitere Infos zu ETFs:

Welche Vorteile haben ETFs?

Welche Nachteile haben ETFs?

Wie baut ein ETF einen Index nach?

Worauf sollte man beim Kauf eines ETF achten? Kriterien für die Auswahl


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Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

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Geldmünzen vor Taschenrechner und Stift

Musterfeststellungsklage gegen Stadtsparkasse München

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Stadtsparkasse München haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert Nachzahlungen für Ihre Prämiensparverträge erhalten. Das Bayerische Oberste Landesgericht informiert Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben, schriftlich über den Vergleich.

Vergleich: Prämiensparer:innen der Sparkasse München erhalten Zinsnachzahlung

Prämiensparer:innen erhielten jahrelang zu wenig Zinsen für ihre Ersparnisse. Deswegen klagte die Verbraucherzentrale gegen die Stadtsparkasse München. Nun haben beide Seiten vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht einen Vergleich geschlossen. Rund 2.400 Kund:innen erhalten dadurch nachträglich Geld überwiesen, häufig liegen die Beträge im vierstelligen Bereich.